Autofahren mit Flip-Flops oder besser nicht?

In der Sommerzeit sind Flip-Flops, Schlappen, Birkenstock und Co. ein beliebtes Schuhwerk.

Als Rechtsanwältin werde ich im Sommer häufig gefragt, ob es denn erlaubt sei damit Auto zu fahren.

Tatsächlich gibt es keine Vorschriften darüber, welches Schuhwerk man beim Autofahren zu tragen hat, es sei denn man ist Berufskraftfahrer, dann kann das Tragen von nicht den ganzen Fuß umschließenden Schuhen gegen Unfallverhütungsvorschriften verstoßen und bereits das reine Tragen bei der Fahrt eine Ordnungswidrigkeit darstellen. Verboten ist es für den “normalen” Autofahrer daher nicht.

Vorsicht geboten ist allerdings auch für den normalen Autofahrer. Das Tragen von Flip-Flops stellt nämlich nach Auffassung verschiedenster Gerichte eine Sorgfaltspflichtverletzung dar. Warum? Sie können leicht vom Fuß rutschen oder sich unter einem Pedal verklemmen, was im Ernstfall zu Problemen führen kann.

Führt das Tragen von Flip-Flops dann zu einem Unfall, kann das als Ordnungswidrigkeit geahndet werden und mit einem Bußgeld belegt werden. Auch bei der Unfallregulierung kann es Probleme geben. Es könnte etwa deshalb eine Teilschuld angenommen werden. Außerdem kann es auch Schwierigkeiten bei der Regulierung mit der eigenen Vollkaskoversicherung geben.

Barfuss fahren birgt zwar etwas weniger Gefahren, als mit Flip-Flops zu fahren, wurde aber auch bereits als Sorgfaltspflichtverletzung angesehen und kann mithin dieselben negativen Folgen verursachen, wie das Fahren mit den Schlappen. Besser ist daher mit geschlossenen Schuhen Autofahren und erst beim Aussteigen in die Flip-Flops zu wechseln.

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