Gesetz zur Verbesserung der Abläufe bei Organspenden in Kliniken

Am 15.03.2019 hat der Bundesrat einen Bundestagsbeschluss gebilligt, durch den die Zahl der Organspenden mit Hilfe verbesserter Bedingungen in Kliniken erhöht werden soll. 

Transplantationsbeauftragte sollen künftig von ihren sonstigen Aufgaben anteilig freigestellt werden, um dadurch besser agieren und Organspenden noch intensiver betreuen zu können. 
Sie erhalten u.a. Zugang zu den Intensivstationen und allen erforderlichen Informationen zur Auswertung des Spenderpotentials. 
Ebenso sind sie hinzuziehen, wenn Patienten als Organspender in Frage kommen. 

Die Kliniken haben neben einem Anspruch auf vollständige finanzielle Entschädigung für den Ausfall der Beauftragten ebenso einen Anspruch auf pauschale Abgeltung der jeweiligen Leistungen, die sie zur Organentnahme sowie deren Vorbereitung erbracht haben.

Ein neurologischer und neurochirurgischer Rufbereitschaftsdienst wird eingerichtet, damit die Kliniken jederzeit handlungsfähig sind. 
Dieser soll gewährleisten, dass regional und überregional Ärzte für die Feststellung des sog. Hirntodes zur Verfügung stehen. 

Durch diese kommende Änderung des Transplantationsgesetzes können Angehörige der Spender mit den Organempfängern mithilfe einer geregelten Betreuung über anonymisiertes Schreiben Kontakt haben. 

Nachdem das Gesetz vom Bundespräsident unterzeichnet ist, wird es im Bundesgesetzblatt verkündet. 
Am ersten Tag des darauf folgenden Monats soll es in Kraft treten. 

Julia Preuss (Praktikantin)

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