NEIN – ich möchte keinen Gutschein! Oder?

Die Reisebranche ist extrem betroffen durch die Covid-19-Pandemie. Viele Fluggesellschaften bieten bei annullierten Flügen nur einen begrenzt einlösbaren Gutschein an.

Da stellt sich natürlich die Frage: Ist das so in Ordnung? Habe ich andere Möglichkeiten? Was passiert, wenn die Fluggesellschaft insolvent geht?

Die Rechtslage ist davon abhängig, ob die EU-Fluggastrechte VO anwendbar ist. Das ist der Fall, wenn die Airline in der EU ihren Sitz hat oder bei Flügen aus der EU. Also etwa nicht, wenn Sie mit Emirates aus Dubai nach München fliegen.

Findet die Verordnung Anwendung hat der Passagier die freie Wahl, gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a, 8 Abs. 1 der Verordnung 261/2004/EG:

(1) Wird auf diesen Artikel Bezug genommen, so können Fluggäste wählen zwischen
a) – der binnen sieben Tagen zu leistenden vollständigen Erstattung der Flugscheinkosten nach den in Artikel 7 Absatz 3 genannten Modalitäten zu dem Preis, zu dem der Flugschein erworben wurde, für nicht zurückgelegte Reiseabschnitte sowie für bereits zurückgelegte Reiseabschnitte, wenn der Flug im Hinblick auf den ursprünglichen Reiseplan des Fluggastes zwecklos geworden ist, gegebenenfalls in Verbindung mit – einem Rückflug zum ersten Abflugort zum frühestmöglichen Zeitpunkt,
b)anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder
c) anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zu einem späteren Zeitpunkt nach Wunsch des Fluggastes, vorbehaltlich verfügbarer Plätze.

Eine Umbuchung macht gerade aufgrund der kaum absehbaren Entwicklung keinen Sinn. Am sinnvollsten ist wohl die Erstattung binnen 7 Tagen zu verlangen.

Die Fluggesellschaften bieten aber häufig nur einen Gutschein an, manche sogar nicht einmal für die selbe Strecke, sondern nur für den gleichen Preis, obwohl nach der Krise mit Preissteigerungen zu rechnen ist, und behaupten Erstattungen erfolgen derzeit nicht oder stark verspätet. Dies ist mEn klar rechtswidrig.

Warum sollte man den Gutschein nicht annehmen? Das Insolvenzrisiko der Airlines ist aufgrund der derzeitigen Situation stark erhöht. Geht die Airline in die Insolvenz, erhält man höchstens noch einen Bruchteil des Wertes. Daher ist es absolut sinnvoll jetzt auf der schnellen Erstattung nach der Fluggastrechte VO zu bestehen.

Bei Problemen wenden Sie sich gerne an mich unter me@ra-eicke.de.

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