Reiseportal haftet für falsche Angaben

Das OLG München hat mit Urteil vom 15.03.2018 (OLG München, 29 U 2137/17), dass Reiseportale nicht vollständig die Haftung für Angaben der Reiseveranstalter ausschließen können.

Im vorliegenden Fall handelte es sich um das Portal “weg.de”

Die comvel GmbH, die weg.de betreibt hatte in ihren AGB darauf verwiesen, dass die Angaben zu den vermittelten Reiseleistungen ausschließlich auf Informationen der Leistungsträger beruhen. Sie stellten keine eigenen Zusagen des Vermittlers gegenüber dem Reiseteilnehmer dar.

Diese Klausel sei laut dem Gericht so auszulegen, dass keinerlei Haftung übernommen wird. Der Reisevermittler müsse jedoch Sorgfaltspflichten waren. Wenn er Angaben eines Reiseveranstalters falsch darstelle oder Informationen wiedergebe, von denen er weiß, dass sie unrichtig seien. Die ist etwa dann anzunehmen, wenn der Reisevermittler wisse, etwa durch Bewertungen, dass die Angaben des Reiseveranstalters falsch seien müsse er haften. “Er kann sich nicht darauf berufen, dass immer nur der Reiseveranstalter verantwortlich ist.” so das Gericht. Der Kläger vzbv begrüßt das Urteil. “Vermittlungsportale sind nur dann für die Suche und den Vergleich von Reiseangeboten nützlich, wenn sich Verbraucher auf die Angaben etwa zu Hotels, Kosten und Abflugterminen verlassen können”, so Hoppe. “Das Gericht hat deutlich gemacht, dass Vermittler dafür eine Mitverantwortung tragen.”

Vermittlungsportale sind mithin in der Pflicht jedenfalls bei Hinweisen die Angaben der Veranstalter zu überprüfen und müssen insoweit auch haften. Verwenden sie die fehlerhafte AGB müssen sie gemäß den gesetzlichen Vorschriften für die Angaben auf ihren Seiten haften, da diese Klausel dann vollständig “gestrichen” wird.

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