Bundesarbeitsgericht: Pflicht zur Arbeitszeiterfassung besteht

Das Bundesarbeitsgericht hat gestern eine sehr bedeutsame Entscheidung gefällt (Beschluss vom 13.9.2022, 1 ABR 21/22, Pressemitteilung 35/22). Ursprünglich ging es um die Frage, ob ein Betriebsrat auch gegen den Willen des Arbeitgebers eine elektronische Arbeitszeiterfassung einführen darf. Dieses Initiativrecht besteht laut dem Beschluss nicht. Die getroffene Entscheidung ist aber nun sehr viel weitreichender als das. […]

Weiterlesen