Am 14. Januar 2019 wurde das erste Streckenradar Deutschlands in Niedersachsen auf einer Strecke von 2,2km in Betrieb genommen.
Bereits fast 8 Wochen später wurde dieses jedoch vom Verwaltungsgericht Hannover wegen unverhältnismäßiger Speicherung personenbezogener Daten für rechtswidrig erklärt.
Damit das Streckenradar Section Control funktioniert müssen zur Beginn der Messung jedes Fahrzeug und dessen Kennzeichen erfasst werden.
Außerdem halten Kameras Ort, Zeit und Fahrtrichtung fest. Aus diesen Daten lässt sich dann ein genaues Bewegungsprofil erstellen.
Nach Auffassung der Richter greift die Nummernschild-Erfassung der Fahrzeuge aber in das verfassungsrechtlich garantierte Recht der informationellen Selbstbestimmung ein.
Dieses Recht lässt sich aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht ableiten, Artikel 2 Abs.1 GG. Eingriffe in dieses Recht bedürfen einer gesetzlichen Grundlage.
Gemäß der Richter fehlt eine solche.
Bereits im Februar 2019 hat das Bundesverfassungsgericht das automatische Erfassen von Nummernschildern zur Fahndung von Straftätern bereits zum Teil für verfassungswidrig erklärt.
Bleibt abzuwarten, ob dieses Projekt eine Zukunft hat. Eine Berufung vor dem Oberlandesgericht wurde bereits zugelassen.
Julia Preuss (Praktikantin)