Dashcam-Aufzeichnungen zur Beweisführung über Verkehrsunfälle zulässig

Im Rahmen eines Schadensersatzverfahrens nach einem Verkehrsunfall hat das OLG Nürnberg entschieden, dass Aufzeichnungen von Kameras, die in Fahrtrichtung fest auf dem Armaturenbrett installiert sind, sog. Dashcam, in einem Zivilprozess verwertet werden dürfen.

 

Das Gericht hat in seiner Entscheidung das Interesse des Beweisführers an einem effektiven Rechtsschutz und seinen Anspruch auf rechtliches Gehör einerseits und das Interesse des Unfallgegners an dessen Persönlichkeitsrecht andererseits gegeneinander abgewogen. Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass das Interesse des Geschädigten insbesondere dann überwiege, wenn andere Beweismittel nicht zur Verfügung stehen.

 

Die generelle Zulässigkeit von Dashcams als Beweismittel kann aus diesem Urteil jedoch nicht entnommen werden, da das Gericht ausdrücklich betont hat, dass es sich stets um eine Einzelfallentscheidung handeln muss.

 

OLG Nürnberg, Urteil vom 10.08.2017, Az. 13 U 851/17

 

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