Der BGH hat nun entschieden, dass Autohersteller im Diesel-Abgasskandal auch bei Fahrlässigkeit und nicht erst bei nachgewiesenem Vorsatz haften. Das ist eine gute und wichtige Entscheidung für die Käufer, die gerade bei den Thermofenstern Schwierigkeiten gehabt hätten dem Hersteller hier Vorsatz nachzuweisen.
Dieselkäufer können nun auch Schadensersatz verlangen, wenn sog. Thermofenster die Abgasreinigung manipulieren. Das betrifft sicherlich Millionen von Fahrzeugen und damit auch eine ganze Menge Geld.
Der Bundesgerichtshof entschied, dass Thermofenster eine unzulässige Abschalteinrichtung sind. Autohersteller wie VW, Audi, Mercedes und co müssen daher auch Schadensersatz leisten, wenn sie fahrlässig gehandelt haben. Der BGH hat drei Fälle zu Mercedes, Audi und VW exemplarisch verhandelt und die Rechte für Millionen Betroffene enorm gestärkt.
Die Rechtsprechung ist, auch durch die Umsetzung eines EuGH-Urteils, viel verbraucherfreundlicher geworden als bisher. Dem BGH blieb keine andere Wahl als sich dem EuGH und dem geltenden europäischen Recht anzuschließen, dass bereits Fahrlässigkeit des Herstellers genügt.
Es kommt also eine neue Klagewelle auf die Hersteller zu. Haben auch Sie einen Diesel und wollen geprüft haben, ob hier ein Anspruch bestehen könnte? Kommen Sie gerne auf mich zu unter 08194/8077 oder me@ra-eicke.de.