Corona-Virus in Italien – Durchführbarkeit bereits gebuchter Pauschalreisen?

Aktuell besteht bei vielen Reisenden Unsicherheit, wie es um die Durchführbarkeit von in kürze geplanten Reisen in das besonders beliebte, aber auch besonders von der COVID-19-Infektionswelle betroffene Urlaubsziel Italien steht; auch deshalb, ob ein bereits gezahlter Reisepreis zurückerstattet wird, wenn die Reise nicht durchgeführt werden kann. Ist die gebuchte Reise eine Pauschalreise, so sieht die Rechtslage relativ eindeutig aus: Storniert der Reiseveranstalter, so steht dem Reisenden nach § 651h Absatz 5 BGB die Rückerstattung des bereits gezahlten Reisepreises innerhalb von 14 Tagen zu. Will hingegen der Urlauber selbst von der Reise zurücktreten, ist die Lage etwas diffiziler – nach § 651h Absatz 1 Satz 3 BGB kann der Reiseveranstalter dann eine angemessene Entschädigung (die je nach Einzelfall bis zu 100% des kompletten Reisepreises betragen kann) verlangen. Dies gilt nach § 651h Absatz 3 BGB jedoch nicht, wenn der Rücktritt erfolgte, weil unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände am Bestimmungsort (also im Regelfall dem Reiseziel) oder in dessen unmittelbarer Nähe auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Indiz hierfür, aber keine zwingende Voraussetzung ist eine offizielle Reisewarnung des Auswärtigen Amtes für das betroffene Gebiet. Auch wenn eine solche für Italien aktuell nicht vorliegt, dürfte aufgrund der verhängten Einreisebeschränkungen, der Schließung der Geschäfte, Touristenattraktionen, Sehenswürdigkeiten und auch der massiven Einschränkungen im Öffentlichen Personennahverkehr in Italien eine solche Lage vorliegen, die Reise also undurchführbar und somit ohne Kosten für den Urlauber sein. Darüberhinausgehende Schadensersatzansprüche gibt es aufgrund dieser Umstände aber nicht. Es empfiehlt sich auf jeden Fall, die Hinweise des Auswärtigen Amtes im Auge zu behalten und frühzeitig Kontakt zum Reiseveranstalter aufzunehmen, zumal sich die Lage je nach Reisedatum auch wieder geändert haben kann!

Michael Haller, Rechtsreferendar

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